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Tapeten und Umwelt

Qualitätsanforderungen an Umwelt und Verbraucherfreundliche Tapeten

In allen Kulturen und zu allen Zeiten haben Menschen die "eigenen vier Wände" dekoriert, verkleidet und geschmückt. Höhlenmalereien, Tierfelle, textiler Wandschmuck und prächtige Ledertapeten sind eindrucksvolle Zeugnisse dafür. Ihren eigentlichen Siegeszug aber begann die Tapete mit der industriellen Produktion auf Papierbasis im 17.Jahrhundert. Seit dieser Zeit wurden die Ansprüche an Tapeten immer höher.

Bei Produkten für den Innenraum sind aber neben baulichen und ästhetischen Gesichtspunkten in jüngerer Zeit auch Fragen der Umweltfreundlichkeit zunehmend in den Blickpunkt des Verbraucherinteresses gerückt. Häufig zitiert wird in diesem Zusammenhang der Begriff "Sick Building Syndrom", der unspezifische Krankheitssymptome bei Aufenthalt in bestimmten Gebäuden beschreibt.
Um auch hinsichtlich der Umweltverträglichkeit den hohen Ansprüchen der Verbraucher zu genügen, haben sich mehr als 60 Tapetenhersteller in einer 1991 gegründeten Gütegemeinschaft zusammengeschlossen und ihre Produkte einer ständigen Kontrolle unterstellt. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen und Behörden wurden strenge und umfassende, weit über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende Gütebestimmungen festgelegt, die schließlich vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL) anerkannt wurden.

Die Einhaltung der Gütebestimmungen wird ständig vom neutralen Fraunhofer- Institut für Holzforschung, Wilhelm-Klauditz-lnstitut (WKI) in Braunschweig überwacht. Nur solche Produkte, die den hohen Anforderungen genügen, haben das Recht, das RAL-Gütezeichen zu führen. Die im RAL-GZ-479 festgelegten Güte- und Prüfbestimmungen beinhalten neben diversen technischen Qualitätsanforderungen nach EURO-Normen die folgenden Anforderungen hinsichtlich der gesundheitlichen und ökologischen Unbedenklichkeit:
- Der zulässige Grenzwert für die Freisetzung von Formaldehyd liegt 50% unter den gesetzlichen Bestimmungen.
- Kein nachweisbares Vinylchlorid-Monomer bei gaschromatographischer Analyse nach einer für Lebensmittel und -verpackungen vorgeschriebenen Methode.
- Kein Einsatz von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKWs).
- Keine Verwendung toxischer Elemente in Druckfarben und Stabilisatoren.
- Keine Verwendung von leichtflüchtigen Weichmachern.
- Keine Verwendung von chlorierten und aromatenhaitigen Lösemitteln.
- Strenge Grenzwerte für flüchtige organische Verbindungen (VOCs).
- Strenge Grenzwerte für Schwermetalle.

Im Rahmen der Prüfungen durch das Fraunhofer-Institut wurden seit 1991 mehrere tausend Produkte untersucht und die Ergebnisse statistisch ausgewertet. Tapeten gehören damit zweifellos zu den am besten überwachten Produkten für den Innenraum.
Über die in den Güte- und Prüfbestimmungen des RAL-GZ-479 festgelegten Überwachungen hin aus vergibt die Tapetenindustrie regelmäßig Forschungsaufträge zu aktuellen Fragestellungen, um eventuelle Probleme bereits im Vorfeld zu erkennen und gegebenenfalls schnell reagieren zu können.
Basierend auf den Ergebnissen diverser Forschungsarbeiten des Fraunhofer-Instituts lassen sich folgende Aussagen treffen: Tapeten enthalten keine Azofarbstoffe, die kanzerogene Amine abspalten können.
Die Wasserdampfdurchlässigkeit von Tapeten variiert je nach Beschichtung in einem weiten Bereich. Dies gilt auch für Vinyltapeten.
Der Luftaustausch durch die Wand beträgt ca. 2% und wird durch Tapeten nur unwesentlich beeinflußt.
Auch die Verwendung wasserdampfdurchlässiger Tapeten ersetzt nicht das notwendige Stoßlüften.
Unter Wohnbedingungen ist die Freisetzung von Phthalsäureestern (Weichmachern) aus PVC- Tapeten nicht nachweisbar.
Bei Bränden entsteht als Hauptprodukt das giftige Kohlenmonoxid (CO).
Dioxine werden prinzipiell bei jedem Hausbrand gebildet.
Tapeten tragen nicht signifikant zu höheren Dioxinwerten in Brandrückständen bei.
Bei Tapezierarbeiten treten für den Verarbeiter keine gesundheitsgefährdenden Konzentrationen an flüchtigen organischen Verbindungen auf.

Die Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft Tapete e.V. bedeutet für den Hersteller die Anerkennung der Prinzipien des "Responsible Care" (Verantwortliches Handeln) zu allen Fragen der Produktqualität und des Umweltschutzes. Die Umsetzung wird durch Eigen- und Fremdüberwachung sowie weitergehende Forschungsarbeiten dokumentiert. Das Gütezeichen RAL-GZ-479 gewährleistet Sicherheit, so daß sich der Endverbraucher bei seiner Tapetenauswahl ganz auf die Schönheit des Produktes konzentrieren kann.

Umweltrelevante Aspekte der Verwendung von Weichmachern in Tapeten

Bei einem Teil der in der Bundesrepublik Deutschland angebotenen Tapeten ist die Oberfläche mit Kunststoff veredelt. Es handelt sich dabei in erster Linie um Polyvinylchlorid (PVC).
PVC ist ein chlororganischer Stoff, der aufgrund seiner hervorragenden Gebrauchseigenschaften zu den meist verwendeten Materialien überhaupt gehört. Der Feststoff PVC ist nach Auffassung aller Experten im Gebrauch ungefährlich und problemlos. Um gewünschte Eigenschaften des Materials wie Festigkeit und Flexibilität zu erreichen, muß PVC mit Stabilisatoren und Weichmachern versetzt werden. Die in der Tapetenindustrie verwendeten Stabilisatoren basieren auf metallorganischen Verbindungen des Calciums, Zinks oder Bariums. In keinem Fall kommen toxische Elemente wie Cadmium und Blei zum Einsatz. In Tapeten, die mit dem RAL-Gütezeichen RAL-GZ-479 ausgezeichnet werden, dürfen gemäß Kapitel 3.2.3 der Güte- und Prüfbestimmungen vom November 1996 zur Vermeidung der Freisetzung im Innenraum unter Wohnbedingungen ausschließlich schwerflüchtige Weichmacher verwendet werden. In der Hauptsache sind dies Di-2-(ethylhexyl)-phthalat (DEHP) und Di-isononylphthalat (DINP). Auf Chlorparaffine wird vollständig verzichtet Auf populärwissenschaftlicher Basis wird in den Medien immer wieder behauptet, daß Tapeten unter Wohnbedingungen Weichmacher über einen längeren Zeitraum freisetzen können, was zu einer signifikanten Belastung der Raumluft und damit zu einer Gefährdung der Bewohner führen soll. Diese Aussagen beruhen aber nicht auf den dafür notwendigen sorgfältigen wissenschaftlichen Untersuchungen, sondern haben rein spekulativen Charakter. Aufgrund der anspruchsvollen Analytik wurden bisher nur wenige Studien zum Freisetzungsverhalten von Weichmachern durchgeführt. Diese wissenschaftlich fundierten Arbeiten werden nachfolgend zusammengefaßt. Am Fraunhofer-Institut für Holzforschung, Wilhelm-Klauditz-lnstitut (WKI) wurden bereits im Jahr 1989 Prüfkammeruntersuchungen an PVC- Tapeten durchgeführt. Bei standardisierten Kammerbedingungen (23°C, 45% rel. Feuchte, Luftwechsel 1 h-1 I Beladung 1 m2/m3) waren PhthaJate in der Kammerluft bei einer Nachweisgrenze von 1/m3 (ein millionstel Gramm pro Kubikmeter) nicht nachweisbar . Prüfkammeruntersuchungen an PVC-Produkten unter definierten Bedingungen wurden 1996 von der Fa. Hüls vorgenommen. Bei Raumtemperatur lagen die DEHP-konzentration unterhalb 0, 1 µg/m3. Erst bei Erhöhung der Temperatur stiegen die Kammerluftwerte erwartungsgemäß an. Der Maximalwert wurde bei 60°C mit 5,2µg/m3 gemessen. Das Institut für Beratung und Analyse -Verein für Umweltchemie e.V. (B.A.U.CH) hat 1991 in 40 Berliner Haushalten die Raumluft auf Phthalate, speziell DEHP untersucht. Im Zusammenhang mit Vinyltapeten wurden 9 Messungen durchgeführt. In 8 Fällen lag die DEHP-Konzentration unterhalb der Nachweisgrenze. Lediglich in einem Fall wurde DEHP im Nanogrammbereich (1 Nanogramm = ein milliardstel Gramm) gemessen. Die Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung (BAM) hat in einero1999 veröffentlichten Arbeit Prüfkammeruntersuchungen an DEHP-haltigen Tapeten beschrieben. Bei Versuchen über 28 Tage in 1m3-Kammern (23°C, 45% rel. Feuchte, LuftwechseI1h-1, Beladung 1m2/m3) war DEHP nicht festzustellen. Erst bei Erhöhung der Temperatur auf 40°C wurden geringe DEHP-Konzentrationen in der Kammerluft gemessen. Die höchsten DEHP-Werte in der Atemluft treten an Sommertagen in den geschlossenen Fahrgastzellen von Automobilen auf. Der TÜV-Nord hat 1996 entsprechende Messungen an neuen Fahrzeugen durchgeführt. Während bei Raumtemperatur die DEHP-konzentrationen schnell auf Werte im Bereich 1µg/m3 und weniger abnahmen, waren bei 65°C auch nach mehreren Wochen noch höhere DEHP-Konzentrationen meßbar. Neben der Inhalation ist die orale Applikation ein möglicher Aufnahmepfad für DEHP. Zur Bestimmung der Freisetzung wurden vom WKI Extraktionsversuche mit synthetischem Speichel und verdünnter Salzsäuredurchgeführt. Die Ergebnisse wurden jeweils auf 1 Quadratmeter Tapetenfläche bezogen. Bei insgesamt 8 untersuchten Vinyltapeten konnte nur in einem Fall eine geringe Freisetzung von DEHP festgestellt werden. Diese Ergebnisse zeigen, daß DEHP aus Vinyltapeten auch bei direktem Kontakt nur schwer freigesetzt wird. Gefährdungen durch eine orale Aufnahme können damit als unwahrscheinlich gelten. Zusammenfassend ist festzustellen: In Verbindung mit PVC- Tapeten können Weichmacher unter normalen Wohnbedingungen in der Raumluft oder bei Prüfkammeruntersuchungen nicht analytisch nachgewiesen werden Die Freisetzung von DEHP im Speicheltest war nur bei einer von 8 Proben positiv. Die Humanexposition in tapezierten Innenräumen liegt damit sowohl oral als auch inhalativ deutlich unterhalb möglicher Gefährdungspotentiale. Mit den vorliegenden Meßdaten ist unter normalen Wohnbedingungen in keinem Fall auf eine Gefährdung von Bewohnern durch die Freisetzung von Weichmachern, insbesondere DEHP und DINP, aus nach RAL-GZ-479 geprüften Tapeten zu schließen.